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Feuerwiderstandsfähigkeit | Feuerwiderstandsklasse

In den Landesbauordnungen (LBO) werden allgemeine Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen baulicher Anlagen gestellt und in feuerbeständige, hochfeuerhemmende und feuerhemmende unterteilt.

Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei raumabschließenden Bauteilen, wie Wänden und Decken, auf deren Widerstand gegen eine Brandausbreitung (Raumabschluss).

Feuerwiderstandsklassen (Feuerwiderstandsdauer) ergeben sich auf der Grundlage von Brandprüfungen. Diese geben an, über welchen Zeitraum Bauteile (und deren Baustoffe) oder Teile von Gebäuden (z. B. Wände, Decken, Türen, usw.) unter Brandeinwirkung standsicher sind bzw. die Funktion aufrechterhalten wird.

Nach DIN 4102 werden diese in 30-minütigen Schritten angegeben:

  • F30 (feuerhemmend): Feuerwiderstandsdauer von min. 30 Minuten,
  • F60 (hochfeuerhemmend): min. 60 Minuten,
  • F90 (feuerbeständig): min. 90 Minuten,
  • F120 (hochfeuerbeständig): min. 120 Minuten,
  • F180 (höchstfeuerbeständig): min.180 Minuten.

Bauteile mit F120 und F180 werden in der Regel nur in Gebäuden eingesetzt, bei denen sehr hohe Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden.
Diese werden in den LBO´s nicht weiter beschrieben.

Das bisherige deutsche Normensystem wird mit der Zeit durch europäische Norm DIN EN 13501 abgelöst.
Hier wird zukünftig zwischen neun Zeiten (15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180 und 240 Minuten) unterschieden.

Außerdem werden die Leistungskriterien für Bauteile genauer definiert:

  • Tragfähigkeit R (Résistance),
  • Raumabschluss E (Étanchéité),
  • Wärmedämmung I (Isolation),
  • Strahlungsdurchtritt W (Radiation) – gibt an wie lange das Bauteil bei Brandeinwirkung den Durchtritt von Strahlungswärme verhindert
  • Stoßbeanspruchung M (Mechanical) – nennt die Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Einwirkungen im Brandfall

Die ersten drei Kriterien finden sich auch in der DIN 4102, die beiden anderen gibt es nur in der europäischen Norm. Der Unterschied liegt darin, dass die deutschen Feuerwiderstandsklassen nicht zwischen den verschiedenen Leistungskriterien differenzieren.

Beispiel:

Erhöht sich bei einer Wand im Brandfall die Temperatur auf der Feuer abgewandte Seite z. B. wird diese der Feuerwiderstandsklasse F30 zugeordnet, auch wenn sie im punkto Tragfähigkeit und Raumabschluss viel besser wäre. Die neuen Leistungskriterien nach DIN EN 13501 erlauben es hingegen die Eigenschaften getrennt zu betrachten. Bleibt die vorgenannte Wandkonstruktion im Brandfall bis zu 100 Minuten standsicher, so kann sie mit dem Kürzel R 90 klassifiziert werden, auch wenn der Raumabschluss schon nach 70 Minuten versagt und die Wärmedämmung bereits nach 40 Minuten. Werden Tragfähigkeit und Raumabschluss zusammen betrachtet wird die Wand mit RE 60 eingestuft und REI 30 heißt die Feuerwiderstandsklasse, wenn man auch noch die Wärmedämmung mit berücksichtigt.

 

 

 

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