Wieso kommt es im Bereich der Mündung meines Edelstahlkamins zu Anlauffarben?
In machen Fällen kann es vorkommen, dass es im Bereich der Mündung des doppelwandigen Edelstahlschornsteins zu Anlauffarben kommt. Diese treten vor allem dann auf wenn die heißen Abgase (Temperaturen meist > 250°C) z. B. durch Wind an die Außenschale geblasen werden. Auf die Korrosionsbeständigkeit haben diese oberflächlichen Verfärbungen normalerweise keinen Einfluss, wenn diese vollständig entfernt werden.
Die nach einen Rußbrand auftretenden Färbungen lassen sich sehr oft auf hohe Temperaturen zurückführen, welche für ein Ausglühen des Edelstahl verantwortlich sind und deshalb in den meisten Fällen davon ausgegangen werden muss, dass es zur Korrosion kommen kann.
Wie können Anlauffarben entfernt werden?
Da es sich bei den Anlauffarben meist nur um Verfärbungen der Oberfläche handelt, können diese normalerweise sehr einfach entfernt werden. Hierzu eignen sich am besten handelsübliche Glasreiniger.
Welche Holzarten kommen als Brennstoff in Frage?
Die 1. BImSchV enthält eine Liste mit den Brennstoffen, die Sie in einer Kleinfeuerungsanlage einsetzen dürfen. Im folgenden Kasten sind die Holzarten aufgeführt, die in Haushalten zulässig sind.
Zusätzlich sind die Angaben des Anlagenherstellers zu den geeigneten Brennstoffen zu beachten.
Holzbrennstoffe, die zur Verbrennung in Haushalten zugelassen sind (§ 3 Abs. 1 der 1. BImSchV):
- Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts entsprechend DIN EN 1860, Ausgabe September 2005,
- naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen,
- naturbelassenes nicht stückiges Holz, beispielsweise in Form von Sägemehl, Spänen, Schleifstaub oder Rinde ²,
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts entsprechend DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets entsprechend den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus— Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, oder andere Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität
² Dieser Brennstoff darf nur holzverarbeitenden Betrieben eingesetzt, wo er als Abfall anfällt.
Was ist bei Niedrigenergiehäusern zu beachten?
Niedrigenergie- und Passivhäuser müssen erhöhte Anforderungen an die Dichtheit des Gebäudes erfüllen, deshalb ist die Auswahl geeigneter Feuerstätten und Abgassysteme von entscheidender Bedeutung.
Hier sollte in erster Line darauf geachtet werden, dass Anlagen verwendet werden, die für einen raumluftunabhängigen Betrieb geprüft sind, da raumluftabhängige Feuerstätten zum Einen durch die Nutzung der Raumluft als Verbrennungsluft zu einer ungewollten Auskühlung des Wohnraumes führen können. Zum anderen kann es durchaus vorkommen, dass eine derartige Anlage, aufgrund der dichten Gebäudehülle, nicht funktioniert, da durch die sehr geringe Luftwechselrate nur wenig Frischluft nachströmen kann und somit ein sicherer Betrieb der Feuerstätte nicht gewährleistet bleibt.
Umweltauflagen / Feinstaubverordnung
Die seit dem 22.03.2010 in Deutschland geltende 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BimSchV) legt die Grenzwerte für Schadstoffemissionen kleiner und mittlerer Feuerungsanlagen fest.
Dabei wurden vor allem die Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid für neue Feuerstätten mit festen Brennstoffen (Holz, etc.) deutlich verschärft. Seit dem 01.01.2015 dürfen nur noch Einzelfeuerstätten (z. B. Kaminöfen) eingebaut werden, welche die Anforderungen an die Stufe 2 der 1. BimSchV erfüllen. Gleiches gilt auch für zentrale Festbrennstofffeuerstätten (z. B. Hackschnitzel-Heizung). Neu errichtete Anlagen für Scheitholz müssen diese Grenzwerte erst ab dem 01.01.2017 einhalten.
Außerdem wurden Ableitbedingungen festgelegt, welche Anforderungen an die Lage der Schornsteinmündung stellen. Mehr Information dazu, wie hoch der Schornstein mindestens sein muss, finden Sie in diesem Wiki unter Schornsteinhöhe.
Welche Materialien können bei Abgasanlagen verwendet werden?
Für Abgasanlagen können die unterschiedlichsten Materialien verwendet werden. Hier stehen neben den klassischen Mauersteinen für eine einschalige Bauweise moderne doppelwandige oder dreischalige Systemabgasanlagen zur Verfügung. Diese besitzen meist ein Innenrohr aus Edelstahl oder Keramik, eine Dämmstoffschicht, die einer zur starken Abkühlung der Abgase entgegenwirkt, sowie eine Außenschale aus Edelstahl (klassischer doppelwandiger Edelstahlschornstein), Leichtbeton oder verschiedener zugelassener Brandschutzmaterialien für Leichtbauschächte (z. B. Calciumsilikat, Vermiculit, Porenbeton).