Schornstein-Wiki

Wie groß muss der Abstand eines Schornsteines oder eines Verbindungsstückes zu brennbaren Bauteilen sein?

Der Abstand zu brennbaren Bauteilen wird in der jeweiligen Leistungserklärung (DoP) des Schornsteins oder der Verbindungsleitung angegeben. In der Regel wird ein hinterlüfteter Einbau vorgeschrieben.

Falls es sich um ein bestehendes Verbindungsstück handelt und hierzu keine Herstellerangaben vorliegen, dann ist der Abstand nach Feuerungsverordnung (FeuV) einzuhalten. Dieser beträgt in den meisten Bundesländern 40cm, jedoch kann es hier länderspezifische Abweichungen geben, welche beachtet werden müssen.

Was ist die "wirksame Höhe"?

Als wirksame Höhe bezeichnet man den Bereich zwischen Rauchrohreintritt und der Schornsteinmündung.
Befindet sich ein Versatz im Aufbau, so wird dieser als sogenannte „gestreckte Länge“ angegeben.

Kann der Abstand zu brennbaren Bauteilen verringert werden?

Der Abstand zu brennbaren Bauteilen kann verringert werden, wenn beispielsweise ein einwandiges Verbindungsstück nachträglich mit 2cm nicht brennbaren Baustoffen z. B. Mineralwolle A1 nach DIN 4102 gedämmt, dann kann in der Regel der Abstand auf bis zu 10 cm reduziert werden.

Diese Möglichkeit sollte in Aufenthaltsräumen jedoch nicht unbedingt angewandt werden, da es hier zu einer erhöhten Belastung der Atemluft durch Fasern des Dämmstoffes kommen kann, wenn diese nicht ausreichend zurückgehalten werden.

Für solche Fälle eignen sich am besten geprüfte, doppelwandige Verbindungsstücke aus Edelstahl. Diese sind für solche Anwendungen geprüft und benötigen meist nur einen Abstand von 10cm bis 20cm zu brennbaren Bauteilen.

 

Wo und in welchen Abständen sind Wandhalter anzubringen?

Wandhalterungen sollten immer in der Nähe eines Elementstoßes angebracht werden, da dort die Gefahr einer Durchbiegung und somit eines auseinandergleiten der Verbindung am höchsten ist.

Es ist zudem empfehlenswert, dass unmittelbar nach einem T-Anschluss ein Wandhalter gesetzt wird, da hier auftretende Windkräfte sonst direkt an das Verbindungsstück und an Abgasanschluss der Feuerstätte übertragen werden können, was zu Schäden führen kann.

In welchen Abständen die Wandhalter oder eventuell benötigte Zwischenstützen angebracht werden müssen, ist den jeweiligen technischen Unterlagen des Herstellers zu entnehmen.

Wie hoch darf der Schornstein maximal sein? Gibt es eine Mindesthöhe?

Die Mindesthöhe einer Schornsteinmündung ist gesetzlich festgelegt (1. BimSchV). Dabei werden die Leistung der Feuerstätte, die Umgebung (Nachbarhäuser) und die Dachneigung beachtet. Zudem sind die Lage des Schornsteins (am Dach oder First-Nähe) und der Brennstoff der Feuerstätte mit einzubeziehen.

Unterschied bei Dachneigungen:
< 20° Neigung: Mindestens 100 cm über Dach (rechtwinklig zur Dachfläche) Nahe des Firsts? Dann mindestens 40 cm über diesem
> 20° Neigung: Mindestens 40 cm über First

oder Horizontaler Abstand vom Dach mindestens 2,3 m 

Fenster, Türen und Lüftungsöffnungen:

Oberkante um mindestens 100 cm überragen oder min. 15 m entfernt bis 50 kW Gesamtwärmeleistung, der Umkreis vergrößert sich um 2 m je weitere angefangene 50 kW bis auf höchstens 40m.

Industrielle Anlagen von 1 MW bis 10 MW Feuerungswärmeleistung:

Abweichend von Absatz 1 hat die Höhe der Austrittsöffnung bei Gas- und Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 Megawatt bis 10 Megawatt die höchste Kante des Dachfirstes um mindestens 3 m zu überragen und  mindestens 10 m über Gelände zu liegen.

Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung  von  20  Grad  zu  berechnen  ist.  Satz  1 Nummer 1 gilt nicht für Feuerungsanlagen in Warmumformungsbetrieben, soweit Windleitflächenlüfter eingesetzt werden.

Sonderfall:

Dächer mit Brüstung:

Die Beurteilung wird hier nach der Feuerungsverordnung (FeuV) der einzelnen Bundesländer vorgenommen. Wenn nichts anders vorgegeben dann:

Mindestens 1 m über der Brüstung oder Mindestens 1,5 m entfernt
Achtung!: Wenn Brüstung höher als 50 cm und allseitig geschlossen, dann muss ein gefährliches Ansammeln von Abgasen verhindert werden!

Die maximale Höhe eines Schornsteins ist abhängig vom Typ der Feuerstätte und dem Außenmaß des Kamins. Alle gängigen Maße und Einheiten können Sie entsprechenden Tabellen und Leistungserklärungen entnehmen.

Eine Abgasanlage aus Metall (z. B. Edelstahlschornstein) gilt als freistehend wenn

- der Abstand zum Haus 1 m übersteigt,

- die freie Höhe über der obersten seitlicher Abstützung mehr als 3 m beträgt oder

- der Abstand zwischen zwei seitlichen Abstützungen größer als 4 m ist.

Der Schornstein darf über Dach maximal soweit freistehend sein, wie es der Hersteller der Anlage freigibt. Die genauen Angaben sind in der Leistungserklärung (DoP) des jeweiligen Abgassystems aufgeführt.

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