Schornsteinfeger | Rauchfangkehrer | Kaminkehrer
Grundsätzlich muss der Schornsteinfeger Abgasanlagen überprüfen und den sicheren Gebrauch bestätigen. Er kann eine Abnahme verweigern, wenn die Anlage nicht den Vorschriften und Normen entspricht. Der Schornsteinfeger, auch Rauchfangkehrer (Österreich) erstellt dann eine Mängelliste. Laut Kehrgesetz kann ein Kaminkehrer eine Festbrennstoffanlage bis zu 4 mal pro Jahr kehren. Bei Gas-Brennwertgeräten erfolgt eine sogenannte Feuerstättenschau nur alle 2 Jahre.