Zustandsüberwachung | Wartung
Freistehende Abgasanlagen / Industrieschornsteine können durch Umwelteinflüsse, aggressive Stoffe oder veränderte Betriebsbedingungen und mechanische Belastungen geschädigt werden.
Um trotzdem einen einwandfreien Zustand der Anlage gewährleisten zu können, muss nach DIN EN 13084 / EN 1993-3-2 (früher DIN V 4133) eine regelmäßige sogenannte Zustandsüberwachung durch Sachkundige durchgeführt.
Dieser prüft und protokolliert im Abstand von maximal etwa zwei Jahren den Betrieb und Zustand des Abgassystems. Das Protokoll dieser Inspektion enthält kann Empfehlungen für Instandhaltung und Reparaturen enthalten. Jeder Betreiber eines freistehenden Schornsteins ist verpflichtet eine solche regelmäßige Überwachung mit entsprechender Protokollierung durchführen zu lassen, ähnlich wie sich dies beim Auto mit dem TÜV verhält.